Informationen zum Beruf "Anästhesietechnische/r Assistent/in"
Anästhesietechnische Assistenten und Assistentinnen kontrollieren die Narkose- und Schmerzmittel und bereiten z.B. Beatmungsgeräte oder Infusionsflaschen vor. Während eines Eingriffs überwachen sie z.B. Atmung und Kreislauf. Sie betreuen die Patienten vor und nach der Operation und achten auf deren physische Verfassung. Nach einer Operation kümmern sie sich um die Sterilisation, Pflege und Wartung von Instrumenten und medizinischen Geräten sowie um die Entsorgung z.B. von Abdecktü-chern und Einwegmaterialien. Außerdem dokumentieren sie den Verlauf der Anästhesie und stellen si-cher, dass stets genügend Narkose- und Schmerzmittel im Bestand sind.
Beschäftigungsbetriebe:
Anästhesietechnische Assistenten und Assistentinnen finden Beschäftigung
- in Anästhesieabteilungen von allgemeinen Krankenhäusern, Fach- oder Hochschulkliniken
- in ambulanten Operationszentren und Facharztpraxen, die ambulante Operationen durchführen
Arbeitsorte:
Anästhesietechnische Assistenten und Assistentinnen arbeiten in erster Linie
- in Ein- und Ausleitungsräumen
- in Operationssälen
- in Aufwachräumen
- in Sterilisationsräumen
- im Stationszimmer
Die Asubildung dauert zwischen 3 (Vollzeit) und 5 Jahren (Teilzeit) und umfasst ca. 1.600 Stunden theoretischen und ca. 3.000 Studen praktischen Unterricht.
Für die Ausbildung werden in der Regel ein
- mittlerer Bildungsabschluss
- oder ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung
Darüber hinaus werden je nach Bildungsanbieter z.B. ein Mindestalter, ein Nachweis der gesundheitlichen Eignung, ein Impfschutz sowie ggf. Praktika im medizinisch-technischen Bereich gefordert.
Weitere Anforderungen:
- Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Vorbereiten von Infusionsflaschen, beim Kon-trollieren der Narkosemittel im OP, beim Überwachen lebenswichtiger Funktionen der Patienten)
- Einfühlungsvermögen (z.B. beim Betreuen von Patienten vor einer Narkose und im Aufwachraum)
- Psychische Stabilität (z.B. beim Auftreten von Komplikationen während einer Operation oder im Todesfall eines Patienten)
Die Ausbildung kostet nichts. An Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen von Trägern, die sich an die tarifli-chen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, erhalten Auszubildende beispielsweise fol-gende Entgelte (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: € 1.141
2. Ausbildungsjahr: € 1.202
3. Ausbildungsjahr: € 1.303